Gefährdungsbeurteiling Psychischer Belastung

02 Gesetzliche Grundlage Relative Veränderungen der Fehlzeiten in RELEVANTEN Diagnosekapiteln % 190 180 170 160 150 140 130 120 110 100 90 80 70 2018 Gesundheitsreport 2019 – Arbeitsunfähigkeit, Techniker Krankenkasse, Abbildung 18 V. Psychische und Verhaltensstörungen X. Krankheiten des Atmungssystems XIX. Verletzungen, Vergiftungen XIII. Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems XI. Krankheiten des Verdauungssystems Gesetzliche Grundlage Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber und jede Organisation explizit dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeur- teilung psychischer Belastung durchzuführen. Das bedeutet, jedes Unternehmen / jede Organisation, unabhängig von der Branche, muss die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bereits ab einem Mitarbeiter durchführen. • Hohe Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen • Folgeerkrankungen wie z. B. des Verdauungssystems oder Muskel-Skelett-Systems • Hohe Kosten für das Gesundheitssystem • Hohe Ausfallkosten • Mehrbelastung für andere Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen • Leistungseinbußen und Unzufriedenheit der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht – wir unterstützen Sie dabei Hintergrund der gesetzlichen Vorgabe Mögliche Auswirkungen für das Unternehmen

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